Folgende Satzungsänderung soll auf der Jahreshauptversammlung am 25.03.2017 verabschiedet werden:
Punkt 1: …der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Veranstaltung von einem Schützenfest, von regelmäßigen Schießveranstaltungen und weiteren unterjährigen Veranstaltungen.
Punkt 5: Bei Auflösung des Vereins ODER WEGFALL STEUERBEGÜNSTIGTER ZWECKE fällt dass Vermögen an die BÜRGERSTIFTUNG MARIENHEIDE, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.